Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsschluss
Alle abgeschlossenen Verträge basieren, sofern nichts anderes vereinbart, ausschließlich auf den hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Durch Nutzung unserer Services erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen einverstanden. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. Ihre Bestellung erlangt erst durch unsere erteilte Auftragsbestätigung bzw. bei Lagerware durch unsere Auslieferung Verbindlichkeit.
§ 2 Umfang der Leistung
Der Umfang unserer Leistungsverpflichtung richtet sich nach der von uns abgegebenen schriftlichen Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise
Unsere Preise beinhalten automatisch die Versandkosten innerhalb EU, inklusive Verpackung. Bei einer einer Bestellung aus dem Ausland, behalten wir uns vor Ihnen Richtpreise auf Anfrage aufzuzeigen.
§ 4 Leistungsfristen
Die angegebenen Leistungsfristen sind lediglich Schätzungswerte, sofern nicht schriftlich und ausdrücklich anders vereinbart wurde. Höhere Gewalt, Rohstoffmangel sowie die nicht rechtzeitige Belieferung durch etwaige Zulieferer, soweit von unserer Seite nicht zu vertreten, führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Leistungsfrist.
§ 5 Verpackung
Die Verpackung erfolgt produkt- und auftragsbezogen sowie nach unserem Ermessen, unterliegen jedoch den Vorgaben der Frachtführer.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung sowie die Beförderungsgefahr trägt der Besteller ab Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonstige Person, die mit der Beförderung der Ware betraut wurde, und zwar unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt und wer den Transport durchführt. Durch Annahmeverzug des Käufer geht die Preisgefahr gänzlich auf ihn über. Auf Verlangen des Bestellers treten wir alle etwaigen Ersatzansprüche auf Grund eines schädigenden Verhaltens eines Dritten Zug um Zug gegen Zahlung der einvernehmlich vereinbarten Vergütung an den Besteller ab.
§ 7 Zahlung
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Folgen des Zahlungsverzuges. Gestundete und verspätete Zahlungen sind mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 352 UGB). Bei einem Netto-Auftragswert ab EUR 30.000,- berechtigen wir uns als Verkäufer, Vorauszahlungen beziehungsweise Abschlagszahlungen entsprechend bereits erbrachter Teilleistungen vom Besteller einzufordern. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Der Besteller ist nicht berechtigt Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware geht erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den Preis der betreffenden Ware zur Gänze beglichen hat und diese, sofern eine elektronische Überweisung gewählt wurde, bei uns eingegangen ist Eine Verarbeitung, eine mit anderen Gegenständen durchgeführte Vermischung oder sonstige Abänderung der Ware wird vor dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nach Bezahlung stets für den Vorbehaltseigentümer vorgenommen. Wird die Ware zusammen mit anderen Sachen zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwerben wir als Vorbehaltseigentümer Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der bereits gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Vereinbarung. Erwerben wir als Vorbehaltseigentümer auf diese Weise (Mit-)Eigentum an der hergestellten Sache, so übertragen wir dem Käufer nach Bezahlung der gelieferten Ware dieses (Mit-) Eigentum an der hergestellten Sache; zu diesem Zweck wird im Vorhinein explizit in die durch die getätigte Zahlung bedingte Eigentumsübertragung eingewilligt. Abgesehen von der Tatsache, dass der Käufer wegen des Eigentumsvorbehalts noch kein Eigentum an der Ware erworben hat, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, sofern er uns alle Forderungen abtritt, die ihm aus dem Weiterverkauf bzw. aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, einschließlich Umsatzsteuer, jedoch unter der Bedingungen, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt, insbesondere keine Zahlungseinstellung vorliegt sowie kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letzt angeführten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf unser Verlangen alle Angaben zu tätigen, welche zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlich sind, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den betroffenen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
§ 9 Haftung
1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit Vorsätzlichkeit oder grob fahrlässiges Handeln ausgeschlossen ist. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf anderweitig mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein vom Auftragnehmer schriftlich garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt, den Auftraggeber gegen solche Schäden zu schützen. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten jedoch nicht für Ansprüche, welche wegen arglistigen Verhaltens des Auftragnehmers entstanden sind, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Haftung für schriftlich garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie erfolgte Schäden an absolut geschützter Rechtsgüter (wie Leben, Körper oder Gesundheit). Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungshilfen des Auftragnehmers. Ansprüche auf Schadenersatz müssen, soweit gesetzlich nicht zwingend anders bestimmt ist, innerhalb von sechs Monaten ab Schadenskenntnis bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf von zwei Jahren des Gefahrenübergang der gelieferten Waren auf den Besteller bzw. ab Abnahme der Montage- und Werkleistungen durch den Besteller können Schadenersatzansprüche nur mehr geltend gemacht werden, sofern zwingende gesetzliche Regelungen dies vorschreiben.
2. Gewährleistung & Verpflichtung zur Mängelrüge
Die Geltendmachung jeglicher Mängelansprüche setzt voraus, dass der Besteller, sofern er zugleich als Unternehmer auftritt, seine nach § 377 UGB geschuldete Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß erfüllt. Der Besteller hat etwaige Sachmängel der gelieferten Ware innerhalb von acht Tagen nach deren Erhalt schriftlich an die unter “Kontakt” angeführten Kontaktdaten zu rügen. Gewähr wird nur für derartige Mängel geleistet, bei denen der Besteller nachweist, dass diese im Zeitpunkt der Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Montage- und/oder Lieferleistung bereits bestanden haben. Den Austausch mangelhafter Waren bzw. Teile oder Verbesserung vorzunehmen, obliegt unserem Ermessungsbereich. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt für die Lieferung von Waren mit dem Gefahrübergang auf den Besteller, für Montage- und Werkleistungen mit der Abnahme durch den Besteller. Für Besteller, die den Vertrag als Konsument eingegangen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 932 ABGB, ebenso mit einem 14-tägigen Rückgaberecht.
§ 10 Umtausch & Warenrückgabe
Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Warenrückgabe des Bestellers, der den Vertrag als Unternehmer eingegangen ist, zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf sein Risiko zurücksendet, und dass sie bei Ankunft in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ausgeschlossen. Für vereinbarte Warenrücknahmen retournieren wir den Betrag, sofern möglich, auf die vom Besteller angegebene Zahlungsverbindung, ansonsten via Banküberweisung, jedoch bei Unternehmer unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,-.
Des Weiteren haben Besteller, die das Schuldverhältnis als Konsument eingegangen sind, das Recht auf eine 14-tägige Warenrückgabe gemäß § 3 KschG.
§ 11 Haftung
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder – bei Verbrauchergeschäften – für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Die vom Verkäufer zu leistende Haftungssumme wird mit dem zweifachen der Bestellsumme begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 12 Ausschließlichkeit
Unsere Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren vorgegebene Bestimmungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch in dem Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich angeführt.
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehung gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss materiellen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf. In puncto Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder unzulässig sein oder zukünftig werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.
Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung am nächsten kommt.